Der Vorstand der HSG Rhein Nahe Bingen e.V. hat ein Konzept erstellt und bei der Stadt Bingen eingereicht, welches die Vorgaben der „Corona-Verordnung“ einhält und einen eingeschränkten Trainingsbetrieb ermöglicht.

Das Konzept berücksichtigt sowohl die örtlichen Gegebenheiten für ein Training im Außenbereich, als auch ein Training im Innenbereich inklusive der Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln angewendet auf unseren Sport.

Leider sieht die Stadt Bingen nach wie vor keine Möglichkeit uns die Nutzung einer Sportstätte zu ermöglichen. Ebenso verlief die Anfrage bei der Kreisverwaltung für die Nutzung der BBS und der RRS leider erfolglos.

Die Nutzung der bereits freigegeben, öffentlichen Sportanlagen/Sportplätze steht den Vereinen zu, die auch außerhalb von Corona das Nutzungsrecht haben.

Vereine, wie die HSG Rhein-Nahe, die auf die Halle angewiesen sind, erhalten durch die Stadt leider keine Alternative um zumindest einen eingeschränkten Trainingsbetrieb im Außenbereich aufzunehmen.

Wir bleiben dran und hoffen unseren Sportlern eine baldige Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs ermöglichen zu können!

Quelle: Vorstand der HSG Rhein-Nahe Bingen e.V.


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  Corona-Regeln

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Anlage 1 Fragebogen

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  Anlage 2 Dokumentationsbogen 5 Personen

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  Anlage 3 Dokumentationsbogen 10 Personen